der Beschuldigte den Antrag auf vorzeitigen Strafantritt eigenhändig eingereicht. Angemessen erscheint ein Aufwand von 4 Stunden, womit der Aufwand um 4.05 Stunden zu kürzen ist. Zum geltend gemachten Aufwand ist die effektive Dauer der Berufungsverhandlung von 3 Stunden hinzuzurechnen. Damit ergibt sich ein angemessener Aufwand im Berufungsverfahren von total 26.15 Stunden.