Dies gilt im Übrigen auch für Kontakte mit Angehörigen, wie der Mutter des Beschuldigten («Frau A._____»), anderen Rechtsanwälten (Rechtsanwältin D._____, Rechtsanwältin O._____, Rechtsanwalt P._____) und Kontakte mit der Deutschen Botschaft, die üblicherweise mit dem Beschuldigten persönlich in Kontakt tritt. Der gesamte hierfür geltend gemachte Aufwand von 8.9 Stunden ist vollständig zu streichen.