Weiter hat die amtliche Verteidigerin für die Vorbereitung des Plädoyers für die Berufungsverhandlung einen Aufwand von insgesamt 11.75 Stunden geltend gemacht, was in Anbetracht des Ausgeführten stark überhöht erscheint. Dies umso mehr für zwei Zugfahrten – nämlich am 22. Juli 2024 und 15. August 2024 ein Aufwand von 7.3 Stunden geltend gemacht worden ist, und sie in diesem Zeitraum gemäss der Kostennote bereits am Plädoyer gearbeitet hat.