Weiter hat sie für die Erstellung der vorgängig zur Berufungsverhandlung eingereichten Berufungsbegründung einen Aufwand von insgesamt 10.5 Stunden geltend gemacht, was überhöht erscheint. Es wurde eine sehr langfädige und ausufernde Begründung mit 42 Seiten eingereicht, wobei jedoch im Wesentlichen die bereits vorgebrachten Argumente vertreten wurden. Angemessen erscheint hierfür ein Aufwand von 4 Stunden, womit der Aufwand um 6.5 Stunden zu kürzen ist.