Nichteintreten auf die Zivilforderung von Amtes wegen und nicht aufgrund der Vorbringen des Beschuldigten erfolgt. Im Übrigen wird seine Berufung abgewiesen. Die Staatsanwaltschaft obsiegt mir ihrer Anschlussberufung hinsichtlich des Strafmasses und der Dauer der Landesverweisung vollumfänglich. So liegt das neu ausgesprochene Strafmass mit 49 statt 42 Monaten Freiheitsstrafe über dem vorinstanzlichen Strafmass und die Dauer der Landesverweisung beträgt neu 15 Jahre statt 10 Jahre.