Die «T._____ AG» findet sich mit Sitz in eee._____ im Handelsregister, diese Aktiengesellschaft ist rechts- und parteifähig. Auf ihre Zivilklage ist jedoch mit Verweis auf die obigen Ausführungen ebenfalls nicht einzutreten. Der gestellte Strafantrag inkl. vorläufiger Privatklage zu Anklageziffer 1 Reg. 7.9 vom 22. Oktober 2022 wurde von N._____ unterzeichnet (UA act. 2145). Zwar ist er im Handelsregisterauszug als zur Kollektivunterschrift zu zweien berechtigt vorgesehen, jedoch hat er entgegen der im Handelsregister eingetragenen Unterschriftenregelung alleine unterzeichnet. Eine individuelle Ermächtigung wurde wiederum nicht nachgewiesen. Die Vorinstanz hätte auf die Zivilklage deshalb