6.3. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten solidarisch mit C.A._____ zur Zahlung einer Schadenersatzforderung an die Privatklägerin «S._____ AG» in Höhe von Fr. 28'300.00 verpflichtet (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 9.3.4 und 9.3.5). Der Beschuldigte wendet sich mit Berufung gegen diese Forderung und beantragt, diese sei aufzuheben, eventualiter auf den Zivilweg zu verweisen.