Die R._____ AG mit Sitz in nnn._____ ist im Handelsregister eingetragen und rechts- und parteifähig. Auf ihre Zivilklage ist jedoch mit Verweis auf die Begründung bei der Q._____ AG (siehe oben) nicht einzutreten, da auch hier keine rechtsgültig unterzeichnete Zivilklage vorliegt. Das erste Formular «Privatklage» zu Anklageziffer 1 Reg. 7.3 vom 14. Juli 2023 wurde von K._____ unterzeichnet (UA act. 2198), das zweite solche Formular zu Anklageziffer 1 Reg. 7.5 ebenfalls vom 14. Juli 2023 von L._____ (UA act. 2190). Die im Handelsregister eingetragene Unterschriftenregelung sieht zur rechtsgültigen Vertretung der «R._____ AG» eine Kollektivunterschrift zu zweien