__ eine erhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt. Es wurde ein erheblicher Deliktsbetrag von mehr als Fr. 65'000.00 erbeutet und daneben ein Sachschaden von mehr als Fr. 5'000.00 verursacht. Es ist auch davon auszugehen, dass die gewerbs- und bandenmässigen Diebstähle ohne die Entdeckung noch weitergegangen wären. Entsprechend wird der Beschuldigte zu einer hohen unbedingten Freiheitsstrafe von 49 Monaten bzw. 4 Jahren und 1 Monat verurteilt. Der Beschuldigte hat eine Geringschätzung der Schweizer Rechts- und Werteordnung sowie ein hohes kriminelles Kalkül offenbart. Es bestehen ganz erhebliche Bedenken an seinem künftigen Wohlverhalten.