4.4.1. Der ledige und kinderlose Beschuldigte ist in Deutschland aufgewachsen. Vor seiner Inhaftierung war er dort selbstständig erwerbstätig und hat mit seinen Eltern im Bundesland Baden-Württemberg gelebt. Sodann ist er gemäss seinen Angaben mit einer in Deutschland wohnhaften Frau verlobt und ein Zusammenzug in der Region des Elternhauses ist seit geraumer Zeit geplant. Er hat sein ganzes Leben in Deutschland verbracht und hat dort zweifelsohne seinen Lebensmittelpunkt. In der Schweiz hat der Beschuldigte nie gelebt oder über einen Aufenthaltstitel verfügt. Auch sonst weist der Beschuldigte keinen nennenswerten persönlichen Bezug zur Schweiz auf.