empfindlichkeit vor (vgl. statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_18/2022 vom 23. Juni 2022 E. 2.6.1 mit Hinweisen). Daran ändert auch nichts, dass er – nach eigenen Angaben – im vorzeitigen Strafvollzug an psychischen Problemen leidet und wegen einer Prostatavergrösserung operiert werden muss. Insgesamt überwiegen die negativen Faktoren, womit sich die Täterkomponente im Umfang von einem Monat straferhöhend auswirkt und die Freiheitsstrafe auf 49 Monate zu erhöhen ist.