Weitere relevante, sich auf die Strafhöhe auswirkende Täterkomponenten sind nicht ersichtlich. Der kinderlose, 34 Jahre alte Beschuldigte lebte vor seiner Inhaftierung gemeinsam mit seinen Eltern in Deutschland und war selbstständig im Bereich von Haushaltsauflösungen und Fahrzeugvermittlungen erwerbstätig. Er hat aktuell Schulden von Fr. 13'000.00 bis 15'000.00. Er gibt an, verlobt zu sein und nach seiner Haftentlassung heiraten und mit seiner Freundin zusammenziehen zu wollen. Er war gemäss eigenen Angaben im Zeitpunkt der Berufungsverhandlung gesund (Protokoll Berufungsverhandlung S. 5 ff.). Mithin liegen keinerlei aussergewöhnlichen Umstände für die Annahme einer erhöhten Straf-