rund Fr. 2'600.00 (Reparaturkosten Fr. 1'000.00; Fensterscheibe Fr. 200.00; zwei heruntergeschlagene Bewegungssensoren Fr. 400.00; beschädigte Holztüre Fr. 1'000.00); in ccc._____ den Maschendrahtzaun der R._____ AG aufgeschnitten und einen Sachschaden von ca. Fr. 500.00 verursacht; in hhh._____ auf dem Vorplatz der Q._____ AG Kupferkabel durchgeschnitten und unbrauchbar gemacht und einen Sachschaden von ca. Fr. 400.00 verursacht; sowie in hhh._____ den Maschendrahtzaun der S._____ AG aufgeschnitten und einen Sachschaden von ca. Fr. 2'000.00 verursacht. Die einzelnen Schadenssummen weichen stark voneinander ab, liegen aber allesamt nicht mehr im Bagatellbereich.