Durch Art. 186 StGB wird das Hausrecht bzw. die Unverletzlichkeit der vom Hausfriedensbruch geschützten Örtlichkeiten geschützt. Der Beschuldigte ist gemeinsam mit C.A._____ zur Begehung der genannten Diebstähle insgesamt fünf Mal gewaltsam auf umzäunte Firmengelände bzw. in einen Lagerschuppen eingedrungen (in das umzäunte Gelände der V._____ AG - 32 -