Gemäss seinen Angaben an der Berufungsverhandlung hat er damit vor seiner Inhaftierung monatlich rund Euro 3'000.00 netto verdient (Protokoll Berufungsverhandlung S. 6), was in Anbetracht der geringeren Lebenshaltungskosten in Deutschland ein ausreichendes Einkommen darstellt. Er hätte ohne Weiteres von diesem Einkommen leben oder sich bemühen können und müssen, legal ein höheres Erwerbseinkommen zu erzielen. Stattdessen wählte er mit den Kupferdiebstählen den vermeintlich leichtesten Weg, um an zusätzliches Einkommen zu gelangen.