Der Beschuldigte ist im Schweizerischen Strafregister nicht verzeichnet (vgl. aktueller Strafregisterauszug). Jedoch ist der Beschuldigte in seinem Heimatland Deutschland mehrfach im einschlägigen Deliktsfeld vorbestraft (UA act. 148.2.5 ff.). Er wurde mit Urteil des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt vom 14. April 2014 wegen Diebstahls zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 5 Monaten, Bewährungszeit 2 Jahre, verurteilt (UA act. 148.2.5). Weiter wurde er vierfach wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von jeweils 40 bis 60 Tagessätzen verurteilt (Urteil des Amtsgerichts Pforzheim vom 22. Mai 2014 [UA act. 148.2.6], Urteil des Amtsgerichts Heilbronn vom 13. November 2014 [UA act.