2 und 3 StGB [in Kraft bis 30. Juni 2023] wurde der Dieb, der gewerbsmässig stiehlt, mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft; der Dieb, der den Diebstahl als Mitglied einer Bande ausführt, mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren (siehe dazu oben). Damit würde – bei einer isolierten Betrachtung – für den gewerbsmässigen - 29 -