2.7.2. Im Rahmen der Diebstahlsserie sind der Beschuldigte und C.A._____ jeweils gegen den Willen des entsprechenden Hausrechtsinhabers und somit unrechtmässig auf die umzäunten Firmengelände bzw. Werkplätze und einmal in die geschlossenen Räumlichkeiten eines Lagerhauses eingedrungen und haben dabei diverse Sachbeschädigungen verursacht, indem sie namentlich Vorhängeschlösser aufbrachen, Eingangstore aufwuchteten, Fensterscheiben zerschlugen, Türen beschädigten, und Maschendrahtzäune aufschnitten. Beim Diebstahl in hhh._____ gemäss Anklageziffer 1 Reg. 7.7 haben sie zudem Kupferkabel angeschnitten und zurückgelassen, diese waren nicht mehr verwendbar.