Aus der Vielzahl der Diebstähle kann geschlossen werden, dass die deliktische Tätigkeit nur aufgrund der Festnahme der Beschuldigten ihr Ende gefunden hat und stets auf die Erbeutung eines möglichst hohen Deliktsbetrags ausgerichtet war. Der Beschuldigte handelte damit nach der Art eines Berufs und gewerbsmässig. - 26 -