Vorfällen zusammen unterwegs (siehe dazu oben). Insbesondere gestützt auf die Menge an Kupferkabeln die vorliegend entwendet worden sind – nämlich ca. 890 Meter – erscheint es auch ausgeschlossen, dass C.A._____ den Diebstahl alleine begangen hat. Insgesamt bestehen für das Obergericht keinerlei Zweifel daran, dass A.A._____ bei der Tatausführung dabei war.