2.4.4.5. Die Kantonspolizei St. Gallen hat bei der erwähnten Personenkontrolle vom 28. September 2022 zudem den Lieferwagen durchsucht. Dabei hat sie, wie erwähnt, diverse Gegenstände sichergestellt (UA 1826 ff., siehe dazu oben). C.A._____ hat in seiner verwertbaren Einvernahme vom 9. Dezember 2022 bestätigt, dass diese Gegenstände, insbesondere die Kabelscheren, ihm gehören würden (UA act. 1635 ff.). Eine Erklärung dafür, weshalb diese Gegenstände mitgeführt worden sind, konnte weder C.A._____ noch der Beschuldigte liefern. Es ist nicht ersichtlich, für welche legale Tätigkeit die Beschuldigten insbesondere Sturmhauben und Ratschen-Kabelscheren verwendet haben sollten. Es erhellt ohne