1821 ff.). Damit ist ihre gemeinsame Anwesenheit in unmittelbarer Tatortnähe und (zumindest teilweise) im Tatzeitraum belegt. Weiter logierte C.A._____ vom 26. bis zum 27. September 2022 im Hotel 1._____ in kkk._____ in einem «Business-Zimmer» und A.A._____ vom 27. bis zum 29. September 2022 im Hotel 2._____ in ooo._____ in einem Doppelzimmer (UA act. 1968 ff.). Dies lässt sich ebenfalls mit der angeklagten Tatzeitspanne vereinbaren, wobei offenbleiben kann, wann die Delikte innerhalb der jeweils angeklagten Zeitspanne genau stattgefunden haben.