Unter Anklageziffer 1 Reg. 7.6 wird den beiden Mitbeschuldigten (gewerbsund bandenmässiger) Diebstahl und Hausfriedensbruch vorgeworfen. Sie hätten zwischen dem 23. September 2022 um 18.00 Uhr und dem 26. September 2022 um 07.00 Uhr in ddd._____ im umzäunten Aussenbereich des Firmengeländes der S._____ AG mehrere Restteile an Netzkabeln (hochwertiges Kupferkabel) im Gesamtwert von ca. Fr. 3'450.00 entwendet. Um den Diebstahl begehen zu können, seien die beiden Mitbeschuldigten gegen den Willen der Hausrechtsinhaberin, der S._____ AG, über den Maschendrahtzaun geklettert.