Ratschen-Kabelschere Knipex A 1.4 bei der vorliegenden Deliktsbegehung verwendet worden ist. - 16 - Ebenfalls ist zu erwähnen, dass die beiden Beschuldigten vom Zeugen E._____ – wie ausgeführt – am 5. November 2019 am jetzigen Tatort beobachtet wurden, wie sie Bobinen inspiziert haben (vgl. UA act. 2115 und Protokoll Berufungsverhandlung S. 3 ff.). Es ist somit davon auszugehen, dass sie potenzielle Tatorte sichteten und sich merkten und später zurückkehrten, um dort Kupferkabel zu entwenden. Von einem Zufall kann dabei nicht ausgegangen werden.