Lieferwagens vom 28. September 2022 in iii._____ – sprich wenige Tage nach dem Delikt gemäss Anklageziffer 1 Reg. 7.7 in Tatortnähe – durch die Kantonspolizei St. Gallen zwei Ratschen-Kabelscheren sichergestellt werden konnten. Daneben wurden weitere Gegenstände, nämlich zwei schwarze Sturmhauben, drei Paar (Arbeits)Handschuhe, ein Bolzenschneider Connex, ein Rollgabelschlüssel, eine Tragetasche und ein Universal-Vierwegschlüssel festgestellt (UA act. 1643, act. 1818 ff. insbesondere ab 1826 ff.).