Anlässlich der Berufungsverhandlung wurde F._____ als Zeugin einvernommen. Sie hat bestätigt, dass zwischen 2021 und 2022 von der Einzelunternehmung «W._____» Fahrzeuge vermietet worden seien, wofür personell nur sie zuständig gewesen sei. C.A._____ habe mindestens dreimal bei ihr ein Fahrzeug gemietet, sie habe immer nur mit ihm zu tun gehabt. Er sei aber immer in Begleitung seiner Frau und seines Sohnes A.A._____ erschienen, dies mit einem alten Mercedes mit deutschem Kennzeichen. Auch am 5. November 2021 habe er ein Fahrzeug gemietet. An die Uhrzeit der Abholung erinnere sie sich nicht, aber es sei immer gewesen, wenn es hell gewesen sei.