2.4.2.4. Auf die Mitteilung von E._____ folgende Abklärungen der Kantonspolizei Appenzell Ausserhoden beim Halter des Kennzeichens ZH [...] haben ergeben, dass dieses zu einem Renault Master T35 der Einzelunternehmung «W._____» bzw. der Halterin F._____ gehöre. Diese habe das Fahrzeug vermietet. Gemäss Auskünften von F._____ gegenüber der Polizei habe C.A._____ das Fahrzeug vom 5. November 2021 bis 12. November 2021 gemietet. Das Fahrzeug sei ordnungsgemäss am 12. November 2021 wieder retourniert worden (UA act. 2061 ff.).