Anlässlich der Berufungsverhandlung wurde E._____ als Zeuge einvernommen. Er hat seine früheren Ausführungen gegenüber der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden im Wesentlichen bestätigt. So führte er aus, an seiner Adresse in hhh._____ einen weissen Lieferwagen beobachtet zu haben, der nach hinten gefahren sei. Nach kurzer Zeit sei der Lieferwagen wieder nach vorne gefahren, der Fahrer hätte ihn gefragt, wo der Bahnhof sei. Da sei er stutzig geworden, da es unmöglich sei, dass in so einer kleinen Strasse ein Bahnhof sei und habe sich das auswärtige Kennzeichen gemerkt. Im Fahrzeug seien ein älterer Herr als Lenker und ein jüngerer Beifahrer gewesen.