Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass am 28. September 2022 durch die Kantonspolizei St. Gallen bei einer Personenkontrolle der beiden Beschuldigten zwei Kabelscheren sichergestellt werden konnten (UA act. 1643), von denen zumindest eine gemäss durchgeführter Werkzeugspurenuntersuchung vom 29. November 2022 (UA act. 2118 ff.) ebenfalls zum Durchschneiden von Kupferkabeln verwendet worden war. Das Vorgehen in ggg._____ entspricht somit einem von den Beschuldigten auch später wieder angewandten Vorgehen.