2.4.1.2. Dass auf dem umzäunten Gelände der V._____ AG die genannte Menge Kupfer entwendet worden ist sowie die genannten Sachbeschädigungen begangen worden sind, wobei auch das Grundstück gegen den Willen der Hausrechtsinhaberin betreten worden ist, ist erstellt und unbestritten geblieben. Obwohl der Beschuldigte seine Täterschaft bestreitet, lässt sich diese sowohl hinsichtlich A.A._____ als auch C.A._____ zweifelsfrei erstellen: