In tatsächlicher Hinsicht bestreitet der Beschuldigte nicht, dass die Diebstähle überhaupt verübt worden sind, er bestreitet jedoch jegliche eigene Beteiligung an diesen. Unbestritten geblieben ist in diesem Zusammenhang einzig, dass sich der Beschuldigte trotz seines Wohnsitzes in Deutschland in der Tatzeitspanne zwischen dem 28. Juni 2021 und dem 28. September 2022 immer wieder in der Schweiz aufgehalten hat. Er gibt an, in der Schweiz im Bereich des Fahrzeughandels tätig gewesen zu sein. Er habe in der Schweiz Fahrzeuge gekauft und diese dann in Deutschland verkauft.