2.6. Die Berufungsverhandlung mit Einvernahme des Beschuldigten sowie der Zeugen E._____ und F._____ fand am 15. August 2024 zusammen mit dem Berufungsverfahren i.S. C.A._____ (SST.2023.301) statt. Der Mitbeschuldigte C.A._____ wurde von der Teilnahme an der Berufungsverhandlung dispensiert. Anlässlich der Berufungsverhandlung konkretisierte der Beschuldigte seine Anträge dahingehend, dass ihm bis zum 15. August 2024 eine Genugtuung von Fr. 137'400.00 sowie eine Entschädigung von Fr. 62'997.90 (687 Tage x Fr. 91.70 [durchschnittliches Monatseinkommen von Fr. 2'750/30 Tage]) auszurichten seien (Plädoyer Berufungsverhandlung S. 2 f.). Das Obergericht zieht in Erwägung: