2.1. Mit Berufungserklärung vom 8. Dezember 2023 beantragte der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch (Dispositivziffer 2.1.), womit auch die Strafe und die Landesverweisung aufzuheben seien und der Beschuldigte umgehend aus der Haft zu entlassen sei (Dispositivziffern 2.2., 2.3., 2.4., 2.5., 2.6.). Weiter seien die gesamten erstinstanzlichen Verfahrenskosten auf die Staatskasse zu nehmen (Dispositivziffer 2.7.2.); die beschlagnahmten Gegenstände seien den Beschuldigten resp. der entsprechenden Eigentümerschaft herauszugeben (Dispositivziffern 3.1. und 3.2.). Die Zivilforderungen der Q._____ AG, bbb._____ (Fr. 11'327.60); der R._____ AG, ccc._____ (Fr. 10'000.00); und der S.