3.2. Die Staatsanwaltschaft trifft die zur Verwertung des Bentley Continental GT sachgemässen Verfügungen. Der Verwertungserlös ist, nach Abzug allfälliger Verwertungskosten, der Obergerichtskasse abzuliefern. Eine allfällige Restanz nach Begleichung der Verfahrenskosten und der Busse wird dem Beschuldigten ausgehändigt. 4. 4.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 4'075.00 werden dem Beschuldigten auferlegt. 4.2. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten für das obergerichtliche Verfahren eine Entschädigung von Fr. 2'735.00 auszurichten.