Zwar hat er vorliegend im Gegensatz zu den beiden Vorstrafen kein Auto, sondern gemäss angeklagtem Sachverhalt ein Fahrrad in fahrunfähigem Zustand gelenkt, jedoch zeigt dies seine Bereitschaft, weiterhin unter Drogeneinfluss Fahrzeuge zu lenken. Nachdem die beiden Vorstrafen des Beschuldigten Strassenverkehrs- und Betäubungsmitteldelikte betroffen haben, zeigen die neuen Verurteilungen wegen mehrfacher Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte und Hinderung einer Amtshandlung zudem, dass der Beschuldigte auch nicht gewillt ist, die Anordnungen von anderen Behörden zu befolgen.