Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Beschuldigte seiner Freundin, mit der er sich in einer On-Off-Beziehung befunden habe (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9, 18), ohne sich in guten finanziellen Verhältnissen zu befinden, ein derart teures Geschenk machen, nach dem Kauf des Fahrzeugs drei bis vier Monate mit der Übergabe zuwarten und das Fahrzeug während dieser Zeit ohne Notwendigkeit auf sich selbst einlösen würde. Trotz seiner Vorstrafen, u.a. wegen mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung, und Kenntnis der Eröffnung der Verfahren gegen ihn wegen Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern sowie Fahrens in fahrunfähigem Zustand ist er am 24. Mai 2022 sodann mit einem Liefer-