Obwohl dem Beschuldigten der Führerausweis mit Verfügung vom 24. Januar 2022 auf unbestimmte Zeit entzogen worden war, hat er sich im März/April 2022 einen Bentley gekauft (GA act. 22). Die anlässlich der Berufungsverhandlung erstmals erwähnte Erklärung, er habe den Bentley für seine Freundin gekauft, das Fahrzeug sei auf ihn eingelöst gewesen, weil es eine Überraschung hätte sein sollen, und er habe es ihr am Tag seiner Anhaltung am 11. Juli 2022 übergeben wollen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6, 9), ist als Schutzbehaup- - 11 -