Der Beschuldigte wurde somit bereits zweimal nur kurze Zeit nach einer Verurteilung und innerhalb der Probezeit erneut straffällig. Obwohl dem Beschuldigten der Führerausweis mit Verfügung vom 24. Januar 2022 auf unbestimmte Zeit entzogen worden war, hat er sich im März/April 2022 einen Bentley gekauft (GA act. 22).