Entsprechend hoch ist der Gesamtschuldbeitrag zu veranschlagen. Auch ist es hinsichtlich der von seinen Fahrten ausgegangenen abstrakten Gefährdungen nicht einerlei, ob der Beschuldigte nur einmal oder mehrfach ohne Berechtigung ein Motorfahrzeug gelenkt hat. In Anwendung des Asperationsprinzips erscheint für das Fahren ohne Berechtigung vom 11. Juli 2022 eine Erhöhung der Einsatzstrafe von 7 Monaten um 5 Monate auf insgesamt 12 Monate Freiheitsstrafe angemessen.