3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 21. Dezember 2023 beantragte der Beschuldigte, die Dispositivziffern 2, 3, 4 und 5 des vorinstanzlichen Urteils seien aufzuheben. 3.2. Die Berufungsverhandlung mit Befragung des Beschuldigten fand am 15. Mai 2024 statt. Der Beschuldigte beantragte, er sei im Sinne einer Gesamtstrafe mit der Strafe aus dem Urteil des Präsidenten des Bezirksgerichts Zurzach vom 20. Oktober 2021 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten mit einer Probezeit von fünf Jahren, einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à Fr. 70.00 mit einer Probezeit von drei -4-