2.4.4. Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 26. September 2024 führte die Zeugin D._____ aus, dass sie am 3. Oktober 2021 zusammen mit dem Beschuldigten sowie ihrem Ex-Freund C._____ ins Spital gefahren sei. An die genaue Uhrzeit können sie sich nicht mehr erinnern, es dürfte um ca. 12 Uhr gewesen sein. Fahrer sei C._____ gewesen, der seinen schwarzen Personenwagen gelenkt habe. Sie sei vorne im Fahrzeug gesessen, der Beschuldigte hinten. Während der etwa zweistündigen Behandlung von -8-