Er sei von C._____ am Abend vom 2. Oktober 2021 gefragt worden, ob er mit ins Spital komme (UA act. 44 Ziff. 14 f.). Weiter gab der Beschuldigte an, dass sie ca. eine Stunde im Spital gewesen seien und er dort im Auto von C._____ gewartet habe. Danach seien sie zu ihm nach Q._____ nach Hause. Er sei mit C._____ und dessen Freundin bei sich zu Hause gewesen. Sie hätten TV geschaut, "gechillt", etwas gegessen, nichts Grosses (UA act. 45 Ziff. 17-19).