2.3. Es ist unbestritten und mit Blick auf den Polizeirapport auch erstellt, dass die Polizei den Lenker des Rollers von B._____ am 3. Oktober 2021 um 16:40 Uhr in Zeiningen (Verzweigung Zeininger-/Römerstrasse) kontrollieren wollte. Der Lenker kam den Anweisungen der Polizei zunächst nach, alsdann beschleunigte er jedoch sein Fahrzeug, die Polizei nahm die Verfolgung auf, der Lenker stellte den Roller schliesslich bei der Liegenschaft am Cheibenhölzliweg 15 ab und die Polizisten sahen den Lenker davonrennen.