Grösse von 170 – 180 cm noch die rapportierte mittlere Statur der geflüchteten Person auf den Beschuldigten zu. Dieser messe vielmehr 195 cm bei einer offensichtlich schlanken Statur. Weiter seien die Aussagen der Zeugen C._____ sowie B._____ aufgrund der Realkennzeichen als glaubhaft zu würdigen, womit der Beschuldigte mit der Begleitung von C._____ in die Hirslandenklinik am späteren Nachmittag des 3. Oktober 2021 über ein Alibi für die ihm vorgeworfenen Straftaten verfüge (Protokoll der Berufungsverhandlung vom 13. August 2024 S. 26 ff.). Dieses Alibi sei im Kern ebenfalls von den Zeuginnen D._____ sowie E.___