_ habe seit dem Vorverfahren durchgehend unglaubhaft ausgesagt und auch C._____ habe sich widersprüchlich geäussert (Protokoll der Berufungsverhandlung vom 13. August 2024 S. 22 ff. und S. 27 f.). Auch die Aussagen der beiden weiteren Zeuginnen D._____ sowie E._____ würden daran nichts ändern, womit der Beschuldigte entsprechend der Anklage zu verurteilen sei (Protokoll der Berufungsverhandlung vom 26. September 2024 S. 10 f.). Der Beschuldigte macht geltend, dass die Vorbringen der Staatsanwaltschaft nicht geeignet seien, das wohlbegründete Urteil der Vorinstanz in Zweifel zu ziehen. Zunächst treffe weder die im Polizeirapport festgehalten -5-