Der Beschuldigte begab sich auf die Nebenstrasse, beschleunigte sein Fahrzeug dann aber plötzlich und ergriff die Flucht. Indem der Beschuldigte den Anweisungen, sich mit dem Motorrad auf die Nebenstrasse zu begeben und sich dort einer Kontrolle durch die Kantonspolizei zu unterziehen, nicht nachkam und einfach davonfuhr, hat er wissentlich und willentlich die Kantonspolizisten an einer Amtshandlung, die innerhalb ihrer Amtsbefugnisse liegt, nämlich an der ordnungsgemässen Durchführung der Kontrolle, gehindert.