1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg erhob gegen den Beschuldigten am 26. April 2022 Anklage wegen Führens eines Motorfahrzeuges trotz Entzug des Führerausweises, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und Hinderung einer Amtshandlung. Sie beantragte, der Beschuldigte sei deshalb zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 4 Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu Fr. 30.00 zu verurteilen. Ferner sei der Beschuldigte hinsichtlich des Strafbefehls vom 5. Oktober 2021 zu verwarnen und die Probezeit um 2 ½ Jahre zu verlängern. In sachverhaltlicher Hinsicht wird dem Beschuldigten in der Anklage Folgendes vorgehalten: