3. Der Beschuldigte beantragt – ausgehend von einem Freispruch – mit Berufung die Abweisung der Zivilforderung von C._____. Nachdem diesem Antrag des Beschuldigten nicht stattzugeben ist, hat es bei der von der Vorinstanz (E. 10) beschlossenen Verweisung der Zivilforderung auf den Zivilweg sein Bewenden. - 14 - 4. 4.1. Die Parteien tragen die Kosten des Rechtsmittelverfahrens nach Massgabe ihres Obsiegens oder Unterliegens (Art. 428 Abs. 1 StPO).