1.4.4. Die Kollision mit dem Motorradfahrer C._____ wäre für den Beschuldigten vermeidbar gewesen, wenn er der ihm obliegenden Aufmerksamkeitspflicht nachgekommen wäre. Der Beschuldigte hätte für weitere Kontrollblicke Zeit gehabt, denn C._____ auf dem Motorrad war bereits sehr kurz nach dem Abbiegeentscheid des Beschuldigten (nach 0.3 Sekunden bzw. bei - 13 -