__) regelmässig vor. Die Geschwindigkeitsüberschreitung durch C._____ setzte somit keine Mitursache, mit der schlechthin nicht gerechnet werden musste und die derart schwer wiegt, dass sie als wahrscheinlichste und unmittelbarste Ursache der schweren Körperverletzung von C._____ erscheint und die mangelnde Aufmerksamkeit des Beschuldigten in den Hintergrund drängt. Dieser Umstand kann jedoch – wie im angefochtenen Urteil (E. 8.2.1 S. 31) – bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.